Wir prüfen, für welche Fördermittel Ihr Unternehmen in Frage kommt und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Tragen Sie dafür einfach die benötigten Informationen für den Fördermittel-Check im Formular ein.
Profitieren Sie von der Förderung für LED Beleuchtung und führen Sie Ihr Unternehmen zu mehr Energieeffizienz. Kosteneffizient und strategisch geplant mit Saxonia Licht.
In Deutschland ist Nachhaltigkeit politisch gewünscht und wird entsprechend finanziell unterstützt. Es gibt diverse Förderprogramme, die die Umstellung und Neuanschaffung von LED Beleuchtungssystemen erleichtern.
Bei der Auswahl der passenden Programme, sowie der eigentlichen Umrüstung auf LED Beleuchtung stehen wir Ihnen als Partner mit über 15 Jahren Erfahrung zur Seite, um vom Zuschuss zu profitieren und zeitgleich Energieeffizienz und eine Reduktion Ihrer CO₂-Emissionen zu erzielen.
Wir prüfen, für welche Fördermittel Ihr Unternehmen in Frage kommt und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Tragen Sie dafür einfach die benötigten Informationen für den Fördermittel-Check im Formular ein.
Voraussetzung für die LED Förderung ist ein detailliert geplantes Konzept für Ihre Beleuchtungsanlagen. Unsere Techniker prüfen Ihre Beleuchtung und erstellen die benötigten Unterlagen.
Eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Projekt bringt Sicherheit für Sie und die Förderstelle - auch diese wird von unseren Energieeffizienz-Experten erstellt und übermittelt.
Professionell und organisiert übernehmen wir zuletzt die gesamte Abwicklung der Förderanträge, um Ihre Investitionen zu sichern und das Projekt erfolgreich zu gestalten.
Nutzen Sie unseren Fördermittel-Check, um Ihre Fördermöglichkeiten und die Fördersumme zu prüfen und profitieren Sie vom Zuschuss für Ihre neue LED Beleuchtung.
Die BEG Förderung unterstützt energetische Sanierungen an Bestandsgebäuden, unter anderem die Beleuchtungssanierung.
Um die Förderung zu erhalten, brauchen Sie die Bestätigung eines offiziellen Energieeffizienz-Experten.
Hinweis: Für Kredite der KfW gilt ab dem 24.01.2022 ein vorübergehender Antrags- und Zusagestopp. Zuschüsse über die BAFA können weiterhin beantragt werden.
Der Direktzuschuss ist zusätzlich kombinierbar mit Finanzierungsmodellen wie Leasing, Mietkauf und Contracting.
Bundesweit
01.01.2021 – 31.12.2030
Die BMU Förderung unterstützt Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten. Zu den notwendigen Zukunftsinvestitionen zählen u.a. die LED Innen- und Außenbeleuchtung.
Geltungsdauer der Richtlinie: bis zum 31.12.2027
Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) unterstützt Unternehmen und Institutionen beim Umwelt- und Klimaschutz.
In Bestandsbauten wird die Umstellung auf LED Leuchten mit einer Anschlussleistung <20 kW bezuschusst.
Für Straßen- und Außenbeleuchtung, Sportstätten und Innenbeleuchtung >20 kW ist eine separate Förderung erhältlich.
Für Gemeinden gibt es separate Förderprogramme für den Innenbereich und den Außenbereich.
Gefördert wird der Austausch konventioneller Leuchten gegen LED Leuchten.
Technische Anforderungen: die gesamte Anschlussleistung der LED Leuchten muss mind. >0,5 kW und <20 kW betragen; Lichtausbeute mind. 100 lm/W; mind. CRI 80; mind. 50.000 Betriebsstunden (L80/B50); CE-Kennzeichnung
Vor der Antragstellung müssen alle Maßnahmen vollendet und bezahlt sein. Der Antrag kann bis spätestens 6 Monate nach dem Rechnungsdatum eingereicht werden.
Anträge können nur online gestellt werden.
derzeit nicht bekannt
effeLED ist ein Förderprogramm des Fachverbandes der Beleuchtungsindustrie auf nationaler Ebene. Gefördert wird die Umsetzung energieeffizienter Lichtlösungen mit LED Technologie im Zweckbau. Finanzgeber ist das Bundesamt für Energie.
In der Schweiz gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen. Nicht alle sind im gesamten Land möglich, da die Kantone und die Gemeinden eigene Richtlinien haben.
Eine gute Übersicht zu weiteren Förderprogrammen wie effeSPORT (Umrüstung von Sportplatzbeleuchtung auf LED) und BELHallen PLUS (Umsetzung energieeffizienter Lichtlösungen in Hallen) finden Sie auf der Seite Energiefranken.
Gefördert werden energieeffiziente Lichtlösungen im Zweckbau, d.h. Büros, Schulen, Sport, Verkauf, Pflege, Industrie, Parken etc.
– LED Technologie
– Steuerkomponenten wie Präsenz- oder Tageslichtsensoren
Es gelten die folgenden Kriterien:
Bis 3 Monate nach der Registrierung für die Förderung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
LED Leuchten, die keine Ersparnis von mindestens 50% erwirtschaften.
effeLED3.0 bezahlt 200 Franken pro eingesparte MWh bis maximal 30% der Investitionskosten. Der maximale Förderbeitrag beträgt 30.000 Franken.
Projekte, die Präsenz- oder Tageslichtsensoren einsetzen, erhalten zusätzliche Fördermittel.
Die Gültigkeitsdauer des Programms ist bis 31. Dezember 2024 beschränkt.
Die technischen Anforderungen an LED-Beleuchtungsanlagen, um förderfähig zu sein, richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen Förderprogramme. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Vielen lieben Dank an Herrn Damies für die tolle Beratung in unserem Laden und die Geduld bzw. das Verständnis der Sonderwünsche in der Kürze der Zeit. Alles wurde termingerecht und zu unserer Zufriedenheit umgesetzt
Kompetente Mitarbeiter, Top-Beratung, Zuverlässige Monteure (Ja, es gibt Handwerker die schnell und sauber arbeiten!!!). Danke für eure Leistungen in unserer Firma. Ich freue mich auf viele weitere Jahre Zusammenarbeit!
Super professionelle Arbeit mit Herrn Lorenz und seinen Mitarbeitern. Ich bin froh, daß mit deren Hilfe uns "ein Licht aufgegangen" ist. Hoch lebe das Handwerk
Bei uns fielen nacheinander die Röhren im Büro aus. Die Saxonia konnte schnell helfen, hat neue Panel Leuchten mitgebracht und sogar gleich eingebaut. Jetzt haben wir keine Ausfälle mehr und eine Top Beleuchtung an unseren Arbeitsplätzen. Toller Service - klare Weiterempfehlung!
Nutzen Sie unseren Fördemittel-Check, um Ihre Fördermöglichkeiten und die Fördersumme zu prüfen und profitieren Sie vom Zuschuss für Ihre neue LED Beleuchtung.
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