Sicheres Licht ist Pflicht! Mit unseren Lichtkonzepten für Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung gegen Stromausfälle und Co vorsorgen.
Notbeleuchtung & Sicherheitsbeleuchtung: Licht trotz Stromausfall.
Ob durch einen Blitzeinschlag, Bauarbeiten oder Kabelschäden – es gibt viele Gründe, warum in einem Gebäude der Strom ausfallen kann. Insbesondere in Betrieben oder Gebäuden ohne Tageslicht kann die Situation schnell bedrohlich werden, sobald die Allgemeinbeleuchtung versagt.
Deswegen sorgt eine Sicherheitsbeleuchtung dafür, dass nach einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung noch ein Mindestmaß an Helligkeit vorhanden ist.
Im Notfall finden die Mitarbeiter und Besucher dadurch schnell die Rettungswege und können das Gebäude sicher verlassen.
Notbeleuchtung ist der Oberbegriff für die netzunabhängige Beleuchtung in Gebäuden. Sie schaltet sich automatisch ein, wenn die Netzspannung absinkt oder ausfällt.
Eine Vielzahl von Normen und Richtlinien regelt dabei die fachgerechte Installation und regelmäßige Wartung. Die Notbeleuchtung gliedert sich weiter in Sicherheits- und Ersatzbeleuchtung.
Die Ersatzbeleuchtung soll das Fortsetzen von Arbeiten und Tätigkeiten bei einem Stromausfall ermöglichen.
Sie hat primär nichts mit der Sicherheit der Arbeitnehmer zu tun, sondern gewährleistet ein Fortführen der Arbeiten.
Die Ersatzbeleuchtung kommt zumeist in Bereichen zum Einsatz, in denen wirtschaftlich oder technisch wichtige Arbeiten fortgesetzt werden müssen, wie zum Beispiel den Leitständen in Kraftwerken oder teuren Produktionsprozessen der Industrie.
Wie der Name schon sagt, dient die Sicherheitsbeleuchtung der Sicherheit der sich im Gebäude befindlichen Personen. Sie muss überall dort installiert werden, wo bei einem Stromausfall Unfallgefahren drohen. Die Sicherheitsbeleuchtung gliedert sich in die folgenden 3 Bereiche:
Als Komplettdienstleister kümmern wir uns auch um die Notbeleuchtung Ihres Unternehmens.
Das ist Licht aus einer Hand.
Als Komplettdienstleister kümmern wir uns auch um die Not- und Sicherheitsbeleuchtung Ihres Unternehmens.
Grundlage für die sichere Beleuchtung ist die Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Arbeitsstätte und die DIN EN 1838 für angewandte Lichttechnik.
Zusätzlich beschäftigen sich rund 30 weitere Normen, Vorschriften und Richtlinien mit der Sicherheits- und Notbeleuchtung, wie:
Nutzen Sie das Projektmanagement der SAXONiA | LICHT. Neben der Allgemeinbeleuchtung unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung oder Modernisierung Ihrer Beleuchtung.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§5 ArbSchG) müssen Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung ihrer Arbeitsplätze erstellen lassen.
Sobald an einem Arbeitsplatz Unfallgefahren durch einen Stromausfall bestehen, sind sie zur Installation einer Sicherheits- und Notbeleuchtung verpflichtet.
Verantwortlich ist der Betreiber eines Objektes – also der Eigentümer, deren Bevollmächtigte sowie deren Mieter und Nutzer.
(Auszug aus der Arbeitsstättenrichtlinie A3.4/3 von 04/2014)
(Auszug aus DIN VDE V0108-100-1 & DIN VDE 0100-560)
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