Förderung für LED Beleuchtung

Profitieren Sie von der Förderung für LED Beleuchtung und führen Sie Ihr Unternehmen zu mehr Energieeffizienz. Kosteneffizient und strategisch geplant mit Saxonia Licht.

Ganzheitliches Projektmanagement
Alles-aus-einer-Hand-Lösung
Umrüstung amortisiert in weniger als 2 Jahren
Vollständige Übernahme von Antragstellung & Abwicklung

Ihre Förderung für mehr Energieeffizienz

In Deutschland ist Nachhaltigkeit politisch gewünscht und wird entsprechend finanziell unterstützt. Es gibt diverse Förderprogramme, die die Umstellung und Neuanschaffung von LED Beleuchtungssystemen erleichtern.

Bei der Auswahl der passenden Programme, sowie der eigentlichen Umrüstung auf LED Beleuchtung stehen wir Ihnen als Partner mit über 15 Jahren Erfahrung zur Seite, um vom Zuschuss zu profitieren und zeitgleich Energieeffizienz und eine Reduktion Ihrer CO₂-Emissionen zu erzielen.

Auf einem runden, schwarz gedeckten Tisch steht eine runde LED-Industrieleuchte in einem schwarzen Gehäuse, im Hintergrund stapeln sich Kartons.

Welche Förderungen gibt es?

Deutschland

Förderrichtlinie Energie und Klima/2023

Österreich

Schweiz

Auf einer schwarzen Tischdecke steht ein weißes, scheibenförmiges elektronisches Gerät, im Hintergrund sind verschwommen gestapelte Pappkartons zu sehen.

Unser Ablauf In 4 Phasen zur Förderung für LED Beleuchtung

Fördermittelprüfung

Wir prüfen, für welche Fördermittel Ihr Unternehmen in Frage kommt und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Tragen Sie dafür einfach die benötigten Informationen für den Fördermittel-Check im Formular ein.

Planung & Beleuchtungskonzept

Voraussetzung für die LED Förderung ist ein detailliert geplantes Konzept für Ihre Beleuchtungsanlagen. Unsere Techniker prüfen Ihre Beleuchtung und erstellen die benötigten Unterlagen.

Wirtschaftlichkeits­berechnung

Eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Projekt bringt Sicherheit für Sie und die Förderstelle - auch diese wird von unseren Energieeffizienz-Experten erstellt und übermittelt.

Antragstellung & Abwicklung

Professionell und organisiert übernehmen wir zuletzt die gesamte Abwicklung der Förderanträge, um Ihre Investitionen zu sichern und das Projekt erfolgreich zu gestalten.

Jetzt Förderanspruch prüfen lassen.

Nutzen Sie unseren Fördermittel-Check, um Ihre Fördermöglichkeiten und die Fördersumme zu prüfen und profitieren Sie vom Zuschuss für Ihre neue LED Beleuchtung.

Ein lächelnder Mann mit kurzen Haaren und einem Bart trägt ein hellblaues Hemd und einen blauen Blazer mit einem Einstecktuch und steht vor einem dunklen Hintergrund.

BEG Förderung

Die BEG Förderung unterstützt energetische Sanierungen an Bestandsgebäuden, unter anderem die Beleuchtungssanierung.

Um die Förderung zu erhalten, brauchen Sie die Bestätigung eines offiziellen Energieeffizienz-Experten.

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften sowie kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Unternehmen, Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  • Umrüstung in Bestandsgebäuden auf effiziente Beleuchtungssysteme
  • Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Installationsmaterial
  • Demontage & Entsorgung der alten Beleuchtungsanlage
  • Montage, Inbetriebnahme und Einstellarbeiten an der neuen Beleuchtungsanlage
  • Beratung, Planung und Baubegleitung
  • Erforderliche Nebenarbeiten (zB. Malerarbeiten) 
  • Austausch von Leuchtmitteln (Retrofit-Lösungen)
  • LED Lichtbandleuchten mit einer Systemlichtausbeute unter 140 lm/W
  • Alle anderen LED Leuchten mit einer Systemlichtausbeute unter 120 lm/W
  • LED Leuchten mit einem Lichtstromerhalt unter L80 bei 50.000h 
  • Innenbeleuchtung, sofern die Beleuchtungsbereiche nicht in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetz fallen, beispielsweise Sicherheits- und FluchtwegbeleuchtungWarenausleuchtungen 
  • Pauschal 15% der förderfähigen Ausgaben, bei einer Mindestinvestition von 2.000€, gedeckelt auf 1.000€ pro m² Nettogrundfläche & maximal 15 Millionen €
  • Entweder als Direktzuschuss (BAFA) oder Tilgungszuschuss zum KfW-Kredit

Hinweis: Für Kredite der KfW gilt ab dem 24.01.2022 ein vorübergehender Antrags- und Zusagestopp. Zuschüsse über die BAFA können weiterhin beantragt werden.

Der Direktzuschuss ist zusätzlich kombinierbar mit Finanzierungsmodellen wie Leasing, Mietkauf und Contracting.

Bundesweit

01.01.2021 – 31.12.2030

Großes Lagerhaus mit hohen Regalen, die mit verschiedenen Kisten und Paletten beladen sind. Helle Industriebeleuchtung, einschließlich Sicherheitsbeleuchtung im Unternehmen, sorgt für Sichtbarkeit. Metallträger stützen die Decke, im Vordergrund stehen einige leere Paletten.

BMU Förderung

Die BMU Förderung unterstützt Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten. Zu den notwendigen Zukunftsinvestitionen zählen u.a. die LED Innen- und Außenbeleuchtung. 

  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25% kommunaler Beteiligung
  • öffentliche, gemeinnützige & religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen bzw. deren Träger
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren Stiftungen
  • kulturelle Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft
  • Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus (die im Vereinsregister eingetragen sind)
  • Werkstätten für behinderte Menschen bzw. deren Träger
  • Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine
  • Contractoren im Auftrag für Kommunen 
  • Umrüstung von Außen- und Straßenbeleuchtung auf effiziente Beleuchtungstechnik in Kombination mit Steuer- und Regelungstechnik
  • Einbau von effizienter Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Lichtsignalanlagen
  • Umrüstung von Innen- und Hallenbeleuchtung auf effiziente Beleuchtungstechnik
  •  
  • Prototypen, Eigenbauten und gebrauchte Anlagen
  • Eigenleistungen / Planungsleistungen
  • Laufende Ausgaben wie zB. für die Instandhaltung
  • Retrofit-Lösungen 
  • Zuschüsse von 25% (bis zu 40% für finanzschwache Kommunen) für Innenbeleuchtung bei einer Treibhauseinsparung von mind. 50% gegenüber der Altanlage
  • Zuschüsse von 25% (bis zu 40% für finanzschwache Kommunen) für Außenbeleuchtung bei einer Treibhauseinsparung von mind. 50% gegenüber der Altanlage durch eine effiziente Beleuchtung inkl. zeit- oder präsenzabhängige Steuerungstechnik  
  • Zuschüsse von 40% (bis zu 55% für finanzschwache Kommunen) für Außenbeleuchtung bei einer Treibhauseinsparung von mind. 50% gegenüber der Altanlage durch eine effiziente, adaptive Beleuchtung inkl. witterungs- und verkehrabhängige Steuerungstechnik 
  • Mindestzuwendung von 5000€
  • Fremdfinanzierungen sind zulässig, bedürfen aber mind. 15% Eigenkapital 

Geltungsdauer der Richtlinie: bis zum 31.12.2027

Eine Person schreibt auf einem Notizblock mit der Aufschrift „SIMONIN LIGHT“, während eine andere Hand mit schwarzem Nagellack auf das Papier zeigt. Beide Hände ruhen auf einem weißen Tisch.

BMNT Förderung Österreich

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) unterstützt Unternehmen und Institutionen beim Umwelt- und Klimaschutz.

In Bestandsbauten wird die Umstellung auf LED Leuchten mit einer Anschlussleistung <20 kW bezuschusst. 

Für Straßen- und Außenbeleuchtung, Sportstätten und Innenbeleuchtung >20 kW ist eine separate Förderung erhältlich. 

  • Unternehmen & Gewerbebetriebe
  • Unternehmerisch-tätige Organisationen
  • Vereine
  • Konfessionsgemeinschaften

Für Gemeinden gibt es separate Förderprogramme für den Innenbereich und den Außenbereich

  • Gefördert wird der Austausch konventioneller Leuchten gegen LED Leuchten. 

    Technische Anforderungen: die gesamte Anschlussleistung der LED Leuchten muss mind. >0,5 kW und <20 kW betragen; Lichtausbeute mind. 100 lm/W; mind. CRI 80; mind. 50.000 Betriebsstunden (L80/B50); CE-Kennzeichnung

    • Lichtplanung & Lichtberechnung
    • Kabel
    • Leitungen
    • Rohr- und Tragsysteme
    • Schalt- und Steckgeräte
    • Steuerkomponenten
    • Montage der neuen LED Leuchten
  • Investitionen in LED Leuchten für Neubauten
  • Retrofit (Leuchtmitteltausch)
  • Modernisierung bestehender LED Beleuchtungsanlagen
  • Einbau gebrauchter LED Leuchten
  • Werbebeleuchtung
  • Indirekte Beleuchtung
  • Außenbeleuchtung
  • LED Stripes
  • Förderbetrag: 600 €/kW Anschlussleistung bei LED Leuchten
  • Förderbonus: 100 €/kW Anschlussleistung zusätzlich bei gleichzeitiger Umsetzung einer Lichtsteuerung
  • Förderlimit: 30% der Anschaffungskosten

Vor der Antragstellung müssen alle Maßnahmen vollendet und bezahlt sein. Der Antrag kann bis spätestens 6 Monate nach dem Rechnungsdatum eingereicht werden.

Anträge können nur online gestellt werden.

derzeit nicht bekannt

Zwei runde industrielle LED-Hallenstrahler auf einer schwarzen Oberfläche, wobei ein Strahler nach vorne zeigt und der andere sein LED-Array zeigt. Kartons und Regale sind im Hintergrund unscharf.

effeLED Förderung Schweiz

effeLED ist ein Förderprogramm des Fachverbandes der Beleuchtungsindustrie auf nationaler Ebene. Gefördert wird die Umsetzung energieeffizienter Lichtlösungen mit LED Technologie im Zweckbau. Finanzgeber ist das Bundesamt für Energie.

In der Schweiz gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen. Nicht alle sind im gesamten Land möglich, da die Kantone und die Gemeinden eigene Richtlinien haben.

Eine gute Übersicht zu weiteren Förderprogrammen wie effeSPORT (Umrüstung von Sportplatzbeleuchtung auf LED) und BELHallen PLUS (Umsetzung energieeffizienter Lichtlösungen in Hallen) finden Sie auf der Seite Energiefranken.

  • Gefördert werden energieeffiziente Lichtlösungen im Zweckbau, d.h. Büros, Schulen, Sport, Verkauf, Pflege, Industrie, Parken etc.  

– LED Technologie

– Steuerkomponenten wie Präsenz- oder Tageslichtsensoren

Es gelten die folgenden Kriterien:

  • Standort in der Schweiz
  • Fertigstellung bis Frühjahr 2023
  • Nur für Zweckbauten
  • Beleuchtete Nutzfläche > 2.000 m²
  • Erneuerung einer bestehenden Beleuchtung mit Stromersparnis >50%
  • Einhaltung der Anforderungen von SN1246-1 (Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen)

Bis 3 Monate nach der Registrierung für die Förderung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Energienachweis SIA 387/4
  • Grundrisspläne
  • Investitionskosten
  • Datenblätter der eingesetzten Leuchten
  • Meldung über die Fertigstellung des Projektes (bis 31.12.2022)
  • Überprüfung der korrekten Umsetzung der Beleuchtung durch einen effeLED3.0-Experte (kostenfrei)

LED Leuchten, die keine Ersparnis von mindestens 50% erwirtschaften.  

effeLED3.0 bezahlt 200 Franken pro eingesparte MWh bis maximal 30% der Investitionskosten. Der maximale Förderbeitrag beträgt 30.000 Franken.

Projekte, die Präsenz- oder Tageslichtsensoren einsetzen, erhalten zusätzliche Fördermittel.

Die Gültigkeitsdauer des Programms ist bis 31. Dezember 2024 beschränkt.

Ein Mann in einem schwarzen Kapuzenpullover hält in der einen Hand eine weiße Glühbirne und in der anderen einen blauen Erste-Hilfe-Kasten. Er steht im Freien vor einem unscharfen Hintergrund aus Bäumen und einer Straße.

Full-Service-Projektmanagement Unsere Branchen-Lösungen

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Hallen & Werkstätten

Supermärkte und Geschäfte

Not- & Sicherheits­beleuchtung

Technische Anforderungen an die LED Beleuchtungsanlagen

Die technischen Anforderungen an LED-Beleuchtungsanlagen, um förderfähig zu sein, richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen Förderprogramme. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

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