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Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude

Die neue Förderung für die Beleuchtungssanierung in Unternehmen.

Etwa 35 Prozent der Energie, die in Deutschland verbraucht wird, entfällt auf den Gebäudeverbrauch. Deswegen hat es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudestand zu erreichen.

Doch um dieses Ziel zu erreichen wird nicht nur großer Anteil erneuerbarer Energien gebraucht, sondern Gebäude, die energieeffizienter sind. Deswegen bündelt Bundesregierung die verschiedenen Fördermaßnahmen für energetische Sanierungen und fasst sie als „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kurz: BEG, zusammen.

kurz & bündig
  • Die neue BEG-Förderung ist seit dem 01.01.2021 in Kraft.
  • Die LED Beleuchtung ist ein zentraler Bestandteil der BEG-Förderung.
  • Für alle Maßnahmen kann zwischen einem Zuschuss (BAFA) oder einem Kredit (KfW) gewählt werden.
  • Hinweis: Für Kredite der KfW gilt ab dem 24.01.2022 ein Antrags- und Zusagestopp. Zuschüsse können weiterhin über die BAFA beantragt werden. 
  • Neben LED Leuchten und Steuerungstechnik zählen auch die Beratung, Planung und Montage zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
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Der Grund dafür ist einfach:

Der Zustand im deutschen Gebäudesektor reicht schlichtweg nicht aus, um die Energiewende voranzutreiben oder die Ziele des nationalen Klimaschutzprogramms zu erreichen.  

Die BEG Förderung bietet die Chance, Anreize für Investitionen zu setzen, die sowohl Unternehmen, Kommunen und Bürgern zugutekommen.

Neben der Sanierung bzw. dem Austausch ineffizienter Heizungs- und Beleuchtungsanlagen sind auch erstmalig Digitalisierungstechnologien, wie Steuer- und Regelungstechnik förderfähig.

Was ersetzt die BEG-Förderung?

Mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude wird die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 und der Förderstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) „Energieeffizienz und Wärme aus Erneuerbaren Energien“ neu aufgesetzt.

Die BEG-Förderung ersetzt damit diese vier Förderprogramme:

  • CO2-Gebäudesanierungsprogramm (EBS-Programme)
  • Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP)
  • Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
  • Heizungsoptimierungsprogramm (HZO)

Die Komplexität der bisherigen Förderprogramme soll abgemildert und in der BEG zugänglicher sowie verständlicher sein.

Was beinhaltet die BEG-Förderung?

Die BEG-Förderung beinhaltet Förderrichtlinien für Einzelmaßnahmen (BEG-EM), für Wohngebäude (BEG-WG) und für Nichtwohngebäude (BEG-NWG).

Für alle Maßnahmen kann zwischen der BAFA (Zuschüsse) und der KfW (Kredite mit Tilgungszuschuss) gewählt werden.

Wichtig ist, dass der Antrag zur Förderung zu Beginn gestellt werden muss. Erst nach der Antragsstellung können Sie mit der konkreten Umsetzung beginnen.

Wie hoch ist das Fördervolumen der BEG-Förderung?

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Der Fördersatz für Beleuchtungsanlagen beträgt 20 Prozent.

Dieser ist zusätzlich auf maximal 1.000€ pro Quadratmeter der Nettogrundfläche gedeckelt, also max. 15 Millionen € pro Zusage.

Für die Fachplanung und Baubegleitung beträgt der Fördersatz 50 Prozent. Er ist auf maximal 5€ pro Quadratmeter der Nettogrundfläche festgelegt, sodass maximal 20.000 € pro Zusage gewährt werden.

Die Mindestprojektgröße beträgt 2.000€. Der Bewilligungszeitraum beläuft sich auf 24 Monate, kann jedoch um bis zu 24 weitere Monate verlängert werden. 

Was wird gefördert?

Grundsätzlich sind alle Investitionsvorhaben an Bestandsgebäuden förderfähig, die zu einer Verbesserung des energetischen Gebäudeniveaus beitragen. 

Dazu gehört zum Beispiel die Installation von fortschrittlichen Beleuchtungssystemen in Bestandsgebäuden. Förderfähig ist der komplette Austausch der Beleuchtung sowie die energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Energieeffizienz-Experten.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind:

  • Energieeffiziente LED Leuchten
  • Steuerungs- und Regeltechnik (zB. Sensorik, Lichtmanagement)
  • Systemtechnik für den Datenaustausch
  • Installationsmaterial
  • Demontage und Entsorgung der Altanlage
  • Montage der neuen Beleuchtungsanlage
  • Einstellarbeiten und erforderliche Nebenarbeiten (zB. Malerarbeiten)
  • Beratung, Planung, Baubegleitung und Inbetriebnahme
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Förderfähig ist nur der komplette Leuchtentausch, LED Retrofits zählen nicht dazu.

Eine LED-Retrofit ist der Ersatz eines konventionellen Leuchtmittels gegen ein LED Leuchtmittel, wie beim Austausch einer Leuchtstoffröhre gegen LED Röhren in einer Bestandsleuchte.

Welche Voraussetzungen gibt es für die BEG-Förderung?

  • Systemlichtausbeute vom mindestens 140 lm/W bei LED Lichtbandleuchten, mindestens 120 lm/W bei allen anderen Beleuchtungssystemen.
  • Lichtstromerhalt der LED Leuchten von mindestens L80 bei 50.000h, für alle anderen Beleuchtungstypen ≥ 90 Prozent bei 16.000h.

Folgende Nachweise sind zu erbringen:

  • Herstellernachweise zu den Produktmerkmalen: Lichtausbeute, Bemessungslebensdauer und Lichtstromerhalt.
  • Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten
  • Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen
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Wer kann die BEG-Förderung beantragen?

  • Unternehmen, Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften sowie kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Neugierig geworden?

Wir unterstützen Sie!

Sie möchten Ihre Beleuchtungsanlage sanieren und suchen noch nach der geeigneten Variante?

Kein Problem – sprechen Sie uns an. Wir prüfen die Förderfähigkeit und erarbeiten mit Ihnen ein passendes Beleuchtungskonzept. 

Gern empfehlen wir auch einen Energieeffizienz-Experten. 

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