HQL-Verbot: Hilfe, was nun?
Seit dem 13. April 2015 ist es nun amtlich:
Es besteht ein gesetzliches Verbot, HQL-Lampen in der EU zu produzieren, importieren oder zu verkaufen. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?
Spoileralarm: Die HQL-Lampe ist längst tot, lang lebe die LED!
Was ist eine HQL-Lampe?
HQL steht für Hochdruck-Quecksilberdamplampe. Dabei handelt es sich um eine Gasentladungslampe mit Quecksilberdampffüllung. Zusätzlich zum Quecksilber enthalten diese Lampen auch immer ein anderes Edelgas (meist Argon), um die Zündung zu erleichtern. Sie wurden 1892 von dem Berliner Physiker Leo Arons erfunden. Seit 1934 werden sie kommerziell hergestellt und verkauft.
Warum sind HQL-Lampen verboten?
Das HQL-Verbot steht vor allem in einem Zusammenhang mit dem Klima- und Umweltschutz, denn statistisch gesehen werden 50 % des täglichen Strombedarfs für die Beleuchtung verwendet.
Aus diesem Grund hat die EU die Reduktion des CO2-Ausstoßes und damit auch die Erhöhung der Energieeffizienz beschlossen. Die vielen Millionen Quecksilberdampflampen sollen auf Basis der EuP-Richtlinie 2005/32EG ausgephast werden. Das bedeutet konkret, dass sie nicht mehr in den Handel gebracht werden dürfen. Der Grund dafür ist ganz einfach: Der Stromverbrauch einer HQL-Lampe ist im Verhältnis zu ihrer Lichtausbeute zu hoch, sie ist nicht energieeffizient.
Mitentscheidend für das Verbot war außerdem die Tatsache, dass HQL-Lampen durch ihren Quecksilbergehalt nur mit einem hohen Aufwand entsorgt werden können. Das enthaltene Schwermetall ist umweltschädlich und schwer zu entsorgen.
Hintergrund des Verbots
Viele Industriezweige benötigen eine hohe Menge an Energie für Produktionsprozesse. Der Energiebedarf, der beispielsweise gebraucht wird um Stahl zu verflüssigen oder ein Förderband zu bewegen, lässt sich kaum begrenzen.
Mit dem Energiebedarf für das Licht ist das jedoch anders:
Durch die Verwendung einer effizienteren Beleuchtungs-Technologie lässt sich der Energiebedarf sofort begrenzen. Und da es durch das Verbot keinen Ersatz mehr gibt, bleibt den Unternehmen nur noch der Umstieg auf ein neues Beleuchtungssystem.
Was bedeutet das Verbot für Unternehmen?
Das EU-weite Verbot hat dazu geführt, dass seit dem 13. April 2015 keine HQL-Lampen mehr in den Verkehr gebracht bzw. verkauft werden dürfen. Installationen sind nicht mehr zulässig und können mit Strafen von bis zu 5.000 Euro belegt werden.
Der geschätzte HQL-Bestand beträgt allein in Deutschland etwa noch 3 Millionen Stück. EU-weit wird ein Bestand von etwa 35 Millionen HQL-Lampen vermutet. Deswegen dürfen gewerbliche Gebäude im Rahmen des Bestandsschutzes noch mit den vorhandenen und bereits montierten HQL-Lampen beleuchtet werden. Bei einem Wechsel zu einer neuen Beleuchtungstechnologie erlischt der Bestandsschutz jedoch. Unternehmen sind dann verpflichtet, sich an die aktuell geltenden Beleuchtungsrichtlinien zu halten.
Was muss ich bei einer neuen Beleuchtungsanlage beachten?
Das Angebot auf dem Beleuchtungsmarkt scheint auf den ersten Blick schier unbegrenzt zu sein. Doch nicht jede Lichttechnologie ist für alle Anwendungen gleichermaßen geeignet.
Deswegen sollten Sie folgende Anforderungen vorab grundlegend bedenken:
-
Welche Beleuchtungsstärken in Lux sind für welche Arbeitsbereiche vorgeschrieben?
Die DIN EN 12464-1 gibt je nach Tätigkeit und Industriezweig Aufschluss über die benötigten Luxwerte.
-
Lichtausbeute
Wie effizient setzen die Leuchten die eingebrachte Energie in Licht um? Immerhin sollen die neuen Leuchten dabei helfen, mehr Energie als zuvor zu sparen.
-
Amortisationszeit
Wie schnell lohnt sich der Wechsel? Wann werden sich die Investitionskosten rechnen? Umso kürzer, desto besser natürlich.
-
Wartung
Wie hoch ist der Aufwand für die Reinigung und Wartung der Beleuchtungsanlage? Müssen Leuchtmittel regelmäßig getauscht werden?
-
Eignung
Sind die neuen Leuchten für Ihren Industriezweig geeignet? Welche Anforderungen müssen erfüllt werden? Das Spektrum reicht hierbei von reizenden Gasen über den Schutz vor Wasser bis zu einer speziellen Hitzebeständigkeit. Die Leuchten müssen Ihren Anforderungen schließlich in jeglicher Hinsicht gerecht werden.
-
Lebensdauer
Wie viele Stunden werden die neuen Leuchten brennen? Benötigen sie eine Aufwärmphase? Beeinträchtigt das Ein- und Ausschalten die Lebensdauer der Leuchte?
-
Lichtstromrückgang
Wie schnell und in welchem Ausmaß verliert die Leuchte ihre „Leuchtkraft“? Sind die Arbeitsbereiche dann noch genügend beleuchtet?
Welche Alternativen gibt es zur HQL-Lampe?
HQI-Lampen
- seit dem 13. April 2017 gelten strenge Anforderungen in Bezug auf ihre Energieeffizienz und Lebensdauer
etwa 6.000 Stunden Lebensdauer
hoher Verlust des Lichtstroms über die Nutzungsdauer
schlechte Energieeffizienz
T5-Leuchtstofflampen
- benötigt eine Startzeit bis zum Erreichen der vollen Helligkeit
- enthält Quecksilber, Entsorgung als Sondermüll notwendig
- hoher Verlust des Lichtstroms über die Nutzungsdauer
- beginnendes Flackern zum Ende der Lebensdauer
- geringe Farbwiedergabe
LED-Leuchten
- durch die flexiblen Komponenten ist jede Leuchtenform möglich
- hohe Ausfallsicherheit
- ideale Farbwiedergabe für alle Bereiche
- besseres, gesünderes Licht für alle Mitarbeiter
- robuste Leuchtengehäuse für alle Anwendungen
- „höhere“ Anschaffungskosten, dafür kurze Amortisationszeit
Unsere Empfehlung
Das HQL-Verbot stieß bei den betroffenen Unternehmen verständlicherweise nicht gerade auf Begeisterung. Doch so hoch die Ablehnung auch sein mag: Sie kommen leider nicht daran vorbei.
Selbst wenn Sie sich rechtzeitig einen HQL-Vorrat zugelegt hätten, wäre das keine gute Idee gewesen. Denn einerseits wäre es nur unnötig gebundenes Kapital und andererseits würde Ihre Stromrechnung konstant hoch bleiben.
Mit einer Umrüstung auf LED-Beleuchtung profitieren Sie sowohl finanziell als auch nachhaltig. Die Einsparungen sind enorm und Sie erhalten eine auffallend bessere Ausleuchtung.
Damit Sie alle Vorteile langfristig nutzen können, empfehlen wir Ihnen folgendes zu beachten:
Letzter Tipp:
Lassen Sie sich von den Lichtexperten der SAXONIA | LICHT beraten. Wir übernehmen alle Aufgaben nach Ihrem persönlichen Bedarf und bieten Ihnen genau das Rundum-Sorglos-Paket, nach dem Sie suchen. Ob Beratung, Planung, Analyse, Lieferung, Installation, Finanzierung, Leasing oder Förderung: Sie wählen die Leistung, wir erledigen alles andere für Sie.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin!