Ein grün-weiß beleuchtetes Notausgangsschild, Teil der Sicherheitsbeleuchtung in Unternehmen, zeigt eine Person, die nach links auf eine offene Tür zuläuft, mit einem großen, nach links zeigenden Pfeil, der an einer Wand in der Nähe der Decke angebracht ist.

Ein grün-weiß beleuchtetes Notausgangsschild, Teil der Sicherheitsbeleuchtung in Unternehmen, zeigt eine Person, die nach links auf eine offene Tür zuläuft, mit einem großen, nach links zeigenden Pfeil, der an einer Wand in der Nähe der Decke angebracht ist.

Sicherheitsbeleuchtung in Unternehmen

Was die DIN EN 50172 & DIN EN 1838 bedeuten und worauf Sie jetzt achten müssen

kurz & bündig
  • Die Normen DIN EN 50172 & DIN EN 1838: Sie regeln Betrieb, Wartung und lichttechnische Anforderungen von Sicherheitsbeleuchtung in Unternehmen und wurden umfassend überarbeitet.
  • Verpflichtung für Unternehmen: Sicherheitsbeleuchtung ist in vielen Branchen gesetzlich vorgeschrieben und betrifft Fluchtwege, Antipanikbereiche und gefährdete Arbeitsplätze.
  • Wichtige Änderungen: Einführung automatischer Selbsttests, erweiterte Dokumentationspflichten, neue Anforderungen an Lichtverteilung und Energieeffizienz.
  • Handlungsbedarf: Unternehmen müssen bestehende Anlagen prüfen, die Normkonformität sicherstellen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen

In Notfallsituationen kann eine funktionierende Sicherheitsbeleuchtung den entscheidenden Unterschied machen:

Denn sie sorgt dafür, dass Menschen in einem Unternehmen oder öffentlich zugänglichen Gebäude sicher evakuiert werden können, wenn die Allgemeinbeleuchtung ausfällt. Um diese lebenswichtige Funktion zu gewährleisten, existieren in Deutschland und der EU klare Normen, die die Planung, Installation, den Betrieb und die Wartung regeln. Zwei der zentralen Normen auf diesem Gebiet wurden nun kürzlich aktualisiert: die DIN EN 50172 und die DIN EN 1838.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was unter Sicherheitsbeleuchtung zu verstehen ist, für wen sie verpflichtend ist, welche rechtlichen Vorgaben gelten und was die Neuerungen in den genannten Normen konkret für Unternehmen bedeuten.

Ein modernes, leeres Treppenhaus mit zwei Notausgangstüren, grünen Ausgangsschildern und Sicherheitsbeleuchtung in Unternehmen darüber, grauen Betonwänden, gefliestem Boden, Metallhandläufen auf der rechten Seite und einem orangefarbenen Notknopf an der linken Wand.

Was ist Sicherheitsbeleuchtung?

Sicherheitsbeleuchtung ist ein Teilbereich der Notbeleuchtung und dient dazu, Personen bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung ein sicheres Verlassen des Gebäudes zu ermöglichen. Sie verhindert, dass Panik ausbricht, sichert Fluchtwege und ermöglicht eine gezielte Evakuierung.

Die Sicherheitsbeleuchtung umfasst folgende Teilbereiche:

  • Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Sie schafft sie ausreichende Sehbedingungen zur Orientierung auf Wegen: Sie beleuchtet also Treppen, Flure, Notausgänge und andere Fluchtwege.
  • Antipanikbeleuchtung: Sie sorgt in größeren Räumen wie Versammlungsstätten oder Verkaufsflächen für ausreichende Sehbedingungen, um den Fluchtweg sicher zu finden. Sie muss zum Beispiel in großen Hallen installiert werden, wenn die Rettungswege nicht eindeutig definiert sind oder die gesamte Hallenfläche als Fluchtweg genutzt werden kann. 
  • Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: Hierbei geht es um Arbeitsbereiche, in denen bei einem Stromausfall ein erhöhtes Risiko für Mitarbeitende besteht (z. B. Maschinenbedienung, Chemikalien, Laboratorien, Gruben uvm.).  

Wer muss sich mit Sicherheitsbeleuchtung auseinandersetzen?

Sicherheitsbeleuchtung betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, da jeder Arbeitgeber zum Schutz seiner Angestellten verpflichtet ist. Dafür müssen Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze erstellen lassen (§ 5 ArbSchG). In eben dieser muss auch ermittelt werden, ob alle Mitarbeitenden ihren Arbeitsplatz gefahrlos verlassen können, sobald es zum Ausfall der Beleuchtung kommt. 

Das Thema Sicherheitsbeleuchtung betrifft also alle Arbeitgeber, Betreiber, Eigentümer und Bauherren. Auch Architekten und Fachplaner müssen sich mit den Anforderungen auskennen, um Bauvorhaben regelkonform umzusetzen.

Großes Lagerhaus mit hohen Regalen, die mit verschiedenen Kisten und Paletten beladen sind. Helle Industriebeleuchtung, einschließlich Sicherheitsbeleuchtung im Unternehmen, sorgt für Sichtbarkeit. Metallträger stützen die Decke, im Vordergrund stehen einige leere Paletten.

Betroffen sind unter anderem:

  • Produktionsunternehmen
  • Logistikzentren
  • Einzelhandelsflächen
  • Hotels und Gastgewerbe
  • Verwaltungen und Bürogebäude
  • Bildungseinrichtungen
  • Veranstaltungsstätten
  • Gesundheitseinrichtungen

Für welche Unternehmen ist eine Sicherheitsbeleuchtung verpflichtend?

Eine Sicherheitsbeleuchtung ist nicht optional, sondern in zahlreichen Fällen gesetzlich vorgeschrieben.

Verpflichtend ist sie, wenn:

  • das Unternehmen öffentlich zugänglich ist
  • sich viele Personen gleichzeitig im Gebäude aufhalten
  • Flucht- und Rettungswege vorhanden sind
  • Maschinen oder Prozesse eine Gefahr bei einem Stromausfall darstellen
  • spezielle Anforderungen der Landesbauordnung (LBO) oder eines Brandschutzkonzepts bestehen

Maßgeblich sind hier unter anderem die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.4/3) sowie die jeweilige LBO des Bundeslandes.

Welche Normen und Richtlinien gelten in Deutschland für die Sicherheitsbeleuchtung?

In Deutschland gelten folgende Normen und Vorschriften als verbindliche Grundlagen für Sicherheitsbeleuchtung:

  • DIN EN 1838: Anforderungen an Helligkeit, Gleichmäßigkeit, Erkennbarkeit von Rettungszeichen
  • DIN EN 50172: Betrieb, Wartung, Kontrolle und Dokumentation von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • DIN VDE 0108-100: Anforderungen an elektrische Sicherheit von Sicherheitsbeleuchtungssystemen
  • ASR A3.4/3: Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Landesbauordnungen (LBO) und Sonderbauverordnungen
  • DIN ISO 7010: Gestaltung von Sicherheitskennzeichen

Was unterscheidet die DIN EN 50172 und die DIN EN 1838?

Obwohl beide Normen sich mit Sicherheitsbeleuchtung befassen, verfolgen sie unterschiedliche Ziele:

Ein moderner, gut beleuchteter Hotelflur mit beigen Wänden, Teppichboden und Holztürrahmen. Sicherheitsbeleuchtung im Unternehmen sorgt dafür, dass Deckenleuchten ein Muster aus Licht und Schatten entlang des Flurs erzeugen, der zu einer Tür am Ende führt.

Die DIN EN 1838 legt die Anforderungen an die Lichttechnischen Eigenschaften der Sicherheitsbeleuchtung fest. Sie definiert z. B. Mindestbeleuchtungsstärken, Gleichmäßigkeit und Erkennungsweiten von Rettungszeichen.

Ein Mann mit Brille steht in einem Serverraum, hält ein Tablet in der Hand und inspiziert aufmerksam Netzwerkkabel und Geräte. Das blaue Licht unterstreicht die Bedeutung der Sicherheitsbeleuchtung in Unternehmen für einen sicheren Arbeitsplatz.

Die DIN EN 50172 hingegen regelt die Planung, den Betrieb, die Wartung und Prüfung der Anlagen. Sie beschreibt, wie die Häufigkeit und Art der Kontrollen auszusehen haben, welche Dokumentationen erforderlich sind und wie Ersatzstromversorgungen auszulegen sind.

Die DIN EN 50172 - Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege kurz erklärt:

Die DIN EN 50172 legt fest, wie die Sicherheitsbeleuchtung in Gebäuden geplant, installiert und gewartet werden muss – damit Menschen im Notfall schnell und sicher ins Freie finden.

Ein leuchtend grünes Notausgangsschild, Teil der Sicherheitsbeleuchtung in Unternehmen, mit einer laufenden Figur und einem nach rechts zeigenden Pfeil hängt von der Decke in einem schwach beleuchteten Bereich mit vergitterten Fenstern im Hintergrund.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Rettungswege beleuchten: Die Norm schreibt vor, dass Hauptfluchtwege sowie mögliche Notausgänge zuverlässig ausgeleuchtet sein müssen. Auch bei einem Stromausfall.
  • Notstromversorgung: Die Sicherheitsbeleuchtung muss mindestens 1 Stunde lang funktionieren, bei besonderen Risiken sogar länger.
  • Kennzeichnung von Fluchtwegen: Notausgangszeichen müssen gut sichtbar, dauerhaft beleuchtet und eindeutig erkennbar sein.
  • Wartung & Tests: Die Anlagen müssen regelmäßig geprüft werden: visuelle Kontrollen täglich, Funktionstests monatlich und Systemprüfungen jährlich.
  • Dokumentation: Alle Prüfungen und Wartungsarbeiten müssen schriftlich dokumentiert und aufbewahrt werden.

Welche Änderungen gibt es mit der DIN EN 50172?

Seit 1. Oktober 2024

Die überarbeitete DIN EN 50172 ersetzt in weiten Teilen die frühere DIN VDE 0108-100-1. Sie stellt umfassendere Anforderungen an die Organisation, den Betrieb und die technische Umsetzung.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Verpflichtende automatische Selbsttests: Notbeleuchtungssysteme müssen über eine automatische Testeinrichtung verfügen, die regelmäßige Betriebs- und Funktionstests durchführt.
  2. Erweiterte Dokumentationspflichten: Unternehmen müssen alle relevanten Informationen über das System dauerhaft und nachvollziehbar dokumentieren. Dazu zählen Installationspläne, Wartungsprotokolle und Testergebnisse.
  3. Ersatzstromversorgung: Es gelten konkretere Anforderungen an die Betriebsdauer, Umschaltzeit und Redundanz. Meist ist eine Betriebszeit von mindestens 1 Stunde vorgeschrieben.
  4. Verantwortlichkeit: Es muss eine verantwortliche Person benannt werden, die die regelmäßige Kontrolle und Wartung sicherstellt.
  5. Sichtbarkeit und Anordnung: Notleuchten müssen auch bei einer Rauchentwicklung erkennbar bleiben. Dafür wurden die Mindesthöhen und Sichtfelder klarer definiert.

Was müssen Unternehmen nun zwingend in Bezug auf die DIN EN 50172 beachten?

Nahaufnahme eines Gebäudegrundrisses mit Räumen, Fluren, Ausgängen und Notfallsymbolen – einschließlich Feuerlöscher, Treppen, Notausgangssymbolen und Hinweisen zur Sicherheitsbeleuchtung in Unternehmen – in Grün und Rot markiert.

Unternehmen müssen die folgenden Punkte dringend prüfen und umsetzen:

    • Bestehende Anlagen auf Normkonformität überprüfen
    • Automatische Selbsttest-Systeme nachrüsten, falls nicht vorhanden
    • Vollständige Anlagendokumentation erstellen und pflegen
    • Verantwortliche Person benennen und schulen
    • Regelmäßige Wartung und Kontrolle sicherstellen
    • Nachweis der Betriebsbereitschaft im Ernstfall garantieren

Die DIN EN 1838 - Licht, das im Notfall den Weg weist:

Die DIN EN 1838 regelt, wie Notbeleuchtung in Gebäuden aussehen muss, damit Menschen auch bei einem Stromausfall sicher und ohne Panik ins Freie gelangen.

Die wichtigsten Inhalte auf einen Blick:

  • Es gibt zwei Arten von Notbeleuchtung:
    • Die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege, Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung und Sammelstellen
    • Die Ersatzbeleuchtung, damit wichtige Tätigkeiten auch bei einem Stromausfall weiter ausgeführt werden können
  • Fluchtwegbeleuchtung:
    Diese muss Wege, Türen, Treppen und Hindernisse ausreichend hell ausleuchten: mit mindestens 1 Lux entlang der Mitte des Weges.
  • Sicherheitszeichen:
    Notausgangsschilder müssen ständig gut erkennbar sein, auch bei Dunkelheit oder Rauchentwicklung.
  • Lichtqualität:
    Die Notbeleuchtung darf nicht blenden, muss schnell einspringen (innerhalb von 0,5 Sekunden) und darf keine gefährlichen Schatten werfen.

Fazit: Die DIN EN 1838 sorgt dafür, dass Menschen auch in Notsituationen den Ausgang finden – sicher, schnell und gut beleuchtet.

Welche Änderungen gibt es bei der überarbeiteten DIN EN 1838?

Seit März 2025

Auch die DIN EN 1838 wurde aktualisiert und präzisiert die lichttechnischen Anforderungen an die Not- und Sicherheitsbeleuchtung.

Die wichtigsten Änderungen:

  1. Neue Anforderungen an Gleichmäßigkeit: Die Verhältnisse zwischen Mindest- und Maximalbeleuchtungsstärke auf Fluchtwegen wurden angepasst.
  2. Optimierte Leuchtdichte von Piktogrammen: Eine verbesserte Sichtbarkeit durch einheitliche Leuchtdichten bei Rettungszeichen.
  3. Verbesserte Anforderungen an Lichtverteilung: Geringere Blendung, homogenere Ausleuchtung.
  4. Energieeffizienz: Die Leuchten sollen effizienter betrieben werden, ohne die Sicherheitswirkung zu mindern.
  5. Klarere Vorgaben für Antipanikbeleuchtung: Die Definition der Ausleuchtungsfläche und Mindeststärken wurden konkretisiert.

Was müssen Unternehmen nun in Bezug auf die Änderungen der DIN EN 1838 beachten?

Ein grün beleuchtetes Notausgangsschild mit einer laufenden Figur und einem nach rechts zeigenden Pfeil, das an der Decke eines Flurs angebracht ist, dient als wichtige Sicherheitsbeleuchtung in Unternehmen und weist auf den nächsten Ausgang hin.

Auch die DIN EN 1838 ist verbindlich umzusetzen. 

Unternehmen sollten:

  • Ihre Leuchtenauswahl überprüfen (besonders die Piktogramme und Fluchtwegbeleuchtung)
  • Die Lichtverteilungen analysieren lassen und ggf. anpassen
  • Eine Blendfreiheit und Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung sicherstellen
  • Die Planung und Installation von Fachfirmen durchführen lassen

Fazit

Die neuen Fassungen der DIN EN 50172 und DIN EN 1838 bringen erhebliche Änderungen mit sich: Für die Planung, Umsetzung und Wartung von Sicherheitsbeleuchtung in Unternehmen.

Wer hier nicht rechtzeitig handelt, riskiert nicht nur Bußgelder und eine Haftung im Schadensfall, sondern vor allem die Sicherheit von Menschen.

Als Unternehmen mit jahrzehntelanger Erfahrung und Normkompetenz unterstützt Sie die Saxonia Licht bei allen Schritten: von der Ist-Analyse über die Planung bis zur normgerechten Umsetzung und Wartung.

Sie sind unsicher, ob Ihre Sicherheitsbeleuchtung den aktuellen Normen entspricht?

Dann lassen Sie sich von uns beraten.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unseren Lichtexperten.