Beleuchtung Senioren

Blogbeitrag über die Beleuchtung in Pflegeheimen

Beleuchtung in Pflegeheimen

kurz & bündig
  • Die Anzahl pflegebedürftiger Personen in Deutschland nimmt seit Jahren stetig zu. 
  • Der Lichtbedarf eines Menschen steigt mit zunehmenden Alter. Für dieselbe Sehaufgabe benötigt eine ältere Person etwa viermal so viel Licht wie ein jüngerer Mensch. 
  • Es gibt unterschiedliche Normen und Richtlinien, die für die Beleuchtung in Pflegeheimen zur Anwendung kommen.
Beleuchtung Senioren

Die Anzahl der Pflegebedürftigen in Heimen steigt in Deutschland seit Jahren stark an. Eine Prognose von Statista geht sogar davon aus, dass bis zum Jahr 2025 bereits rund 1,05 Millionen Menschen pflegebedürftig sein könnten. Im Vergleich zum Jahr 2013 entspricht das einer Steigerung von etwa 35 Prozent.

Das Pflegewesen steht damit vor der Herausforderung, der steigenden Anzahl pflegebedürftiger Personen gerecht zu werden und auf deren spezielle Bedürfnisse einzugehen. Besondere Krankheitsbilder, wie zB. Parkinson oder Demenz, ebenso wie die eingeschränkte Mobilität und Sehleistung sind dabei nur einige Faktoren, die beachtet werden müssen.

Eine professionelle Lichtlösung kann die Lebensqualität von Pflegebedürftigen deutlich verbessern und eine LED Beleuchtung in Pflegeheimen das Budget nachhaltig entlasten.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten und welche Normen es zu beachten gilt.

Die Wahrnehmung im Alter

Krankheitsbedingt oder mit zunehmendem Alter verändert sich die Sehleistung des Menschen. Das hat zumeist einschneidende Folgen für die Selbstständigkeit der betroffenen Personen: Denn wer nicht gut sieht, bewegt sich zunehmend unsicherer.

Was passiert mit unserem Auge?

Die Lichtdurchlässigkeit der Augenlinsen nimmt mit zunehmenden Alter allmählich ab. Die meisten Menschen merken dann erstmals bewusst, dass sie mehr Licht benötigen um ausreichend sehen zu können. Im Alter steigt der Lichtbedarf besonders an. Um dieselbe Sehaufgabe bewältigen zu können, benötigt eine ältere Person fast viermal so viel Licht wie ein jüngerer Mensch.

Zugleich sind viele ältere Menschen von Augenerkrankungen betroffen, die die Sehleistung zusätzlich beeinträchtigen.

Die im Volksmund als „Grauer Star“ bekannte Krankheit Katarakt bewirkt zB. eine Trübung der Augenlinse. Sie beeinträchtigt die Sehleistung erheblich, die Sicht verschwimmt und die Blendempfindlichkeit nimmt zu.

In Folge fällt es den Betroffenen zunehmend schwerer, zwischen nah und fern zu unterscheiden. Starke Schatten, Kontraste oder Reflexionen können so leicht fehlinterpretiert und zur Gefahrenquelle werden.

Auch die Farbwahrnehmung älterer Menschen verschiebt sich. Sie nehmen den kurzwelligen blauen Bereich des Lichts nur noch eingeschränkt wahr, was den biologischen Rhythmus stört. Die Folgen sind eine mangelnde Aktivität am Tag und Schlafstörungen in der Nacht.

Licht für Senioren

Was kann eine gute Beleuchtung in Pflegeheimen leisten?

Beleuchtung im Alter
  • Atmosphäre: Licht schafft ein angenehmes Klima, in dem sich die Bewohner sicher und geborgen fühlen können.
  • Sicherheit: Sehbedingten Unfällen und Stürzen wird effektiv vorgebeugt.
  • Wohlbefinden: Bewohner werden nachweislich aktiver, kommunikativer und zufriedener.
  • Motivation: Geeignete Beleuchtungsstärken führen zu mehr Konzentration und einer geringeren Fehlerquote der Mitarbeiter.
  • Energiekosten: Bei einem Umstieg auf LED Leuchten reduzieren sich die Energiekosten erheblich. Kombiniert mit einer Lichtsteuerung sind durchschnittlich sogar bis zu 80 Prozent Ersparnis möglich.

Welche Anforderungen gibt es für die Beleuchtung in Pflegeheimen?

Für Pflegeheime kommen viele verschiedene Normen und Gütekriterien zur Anwendung.
Insbesondere, weil einerseits die Bewohner mit ihren speziellen Bedürfnissen und andererseits die Arbeitsplätze der Mitarbeiter zu beachten sind.

Folgende Normen können für Pflegeheime angewendet werden:

  • Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV, 2004
  • Arbeitsstättenregeln, ASR A3.4 – Beleuchtung, 2011
  • Arbeitsstättenregeln, ASR A3.4/3 – Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitssysteme, 2009
  • DIN EN 12464-1 – Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen, 2011
  • DIN 5035-3 – Beleuchtung im Gesundheitswesen, 2006
  • VDI/VDE-Richtlinie 6008-3 – Barrierefreie und behindertengerechte Lebensräume

Die DIN 5035-3 ergänzt die DIN EN 12464-1 mit ihren Anforderungen und Empfehlungen zur Beleuchtung im Gesundheitswesen. Trotz der Ergänzungen werden aber nicht alle Bereiche explizit einzeln betrachtet. Die Seniorenpflege ist beispielsweise nicht separat aufgeführt. Dennoch können vergleichbare Sehaufgaben und Tätigkeiten aus beiden Normen für die Seniorenpflege übertragen und angewendet werden.

Zu beachten ist außerdem, dass die Normen nicht für spezielle Krankheitsbilder wie Demenz oder Parkinson anwendbar sind. Diese erfordern höhere bzw. andere Gütemerkmale der Beleuchtung und sollten separat betrachtet werden.

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Welche Anforderungen ergeben sich daraus?

Licht für Bewohnerzimmer

Für Bewohner ist ihr Zimmer idealerweise ein Raum, in dem sie Rückzugsmöglichkeiten finden.

Das Licht sollte gezielt zum Einsatz kommen, um eine wohnliche Atmosphäre zu schaffen. Dazu werden vorrangig warme Lichtfarben bzw. Farbtemperaturen um die 2.500 – 3.000 Kelvin genutzt.

Darüber hinaus entsteht Wohnlichkeit, wenn individuelle Lichtstimmungen für die Bewohner erzeugt werden. 

Beleuchtung der Bewohnerzimmer in Pflegeheimen

Diese lassen sich durch unterschiedliche Lichtquellen wie etwa Deckenleuchten, Tischleuchten und Leseleuchten erzeugen.

Die Beleuchtungsstärken sollten laut DIN EN 12464-1 in Bettenräumen mind. 100 Lux und in Badezimmern mind. 200 Lux betragen. 

Unsere Empfehlungen für Bewohnerzimmer:

  • Verwenden Sie unterschiedliche Lichtquellen, um verschiedene Lichtstimmungen zu erzeugen. Diverse Lichtquellen wie Decken-, Wand- und Stehleuchten unterstreichen die Wohnfunktion.
  • Eine Mischung aus direkt/indirektem Licht und die Verwendung möglichst warmer Lichtfarben fördern das Wohlbefinden.
  • Generell oder zumindest an Betten sollte den Bewohnern eine Leseleuchte zur Verfügung stehen.
  • Die Beleuchtungsstärke sollte höher als in den Normen angegeben gewählt werden und mind. 300 Lux betragen. Zusätzlich empfehlen wir Orientierunglichter für die Nacht und separate Spiegelleuchten für Badezimmer.  
  • Die Bedienung sollte einfach oder im besten Fall automatisiert zu steuern sein.

Licht für Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume

Gemeinschaftsräume sind die Herzstücke von Pflegeeinrichtungen. Sie dienen als zentraler Treffpunkt um anderen Menschen zu begegnen, miteinander zu kommunizieren oder aktiv zu sein.

Ältere Menschen lassen sich nachweislich durch Licht aktivieren. Daher eignet sich in Aufenthaltsräumen der Einsatz von veränderbaren Farbtemperaturen. Diese lassen sich variieren und gezielt von warmen Farben um die 2.500 Kelvin bis zu tageslichtähnlichen 6.500 Kelvin einstellen.

Richtig eingesetzt unterstützen die wechselnde Farbtemperaturen die Bewohner und helfen ihnen dabei, sich zeitlich am Tagesablauf zu orientieren.

Durch den Einsatz flächiger Lichtquellen lassen sich hohe Leuchtintensitäten in Gemeinschafträumen erreichen. Diese regen die Bewohner an, aktiv an der Gemeinschaft teilzunehmen und sich zu integrieren.

Die Beleuchtungsstärke sollte gemäß DIN EN 12464-1 mind. 200 Lux betragen. 

Gemeinsam statt einsam.

Unsere Empfehlungen für Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume:

  • Das Beleuchtungsniveau sollte sich variabel einstellen und bei Bedarf erhöhen lassen.
  • Lichtkonzepte wie Human Centric Lighting eignen sich besonders für Gemeinschaftsräume. Der natürliche Tageslichtverlauf wird nachgeahmt, wodurch die Bewohner eine klare Tagesstruktur beibehalten und aktiver sind.
  • Wählen Sie Leuchten mit hohen Beleuchtungsstärken, die sich individuell herunter regeln lassen. Niedrige Beleuchtungsstärken am Morgen und Abend signalisieren den Bewohnern das der Tag beginnt bzw. zu Ende geht. Tagsüber sollten Sie hohe Beleuchtungsstärken von bis zu 1.500 Lux verwenden.  
  • Verwenden Sie flächige Deckenleuchten mit einer guten Blendungsbegrenzung, um Fehlinterpretationen effektiv vorzubeugen.
  • Das Personal sollte die Beleuchtung einfach und flexibel bedienen sowie individuell nach Bedarf anpassen können.

Licht für Verkehrszonen und Flure

Verkehrszonen und Fluren kommt ein besonders hoher Stellwert zu.
Die Beleuchtung muss hier eine wichtige Unterstützung geben und den Bewohnern die Orientierung erleichtern.

In erster Linie dienen Flure der Fortbewegung von Bewohnern und Pflegepersonal. Eine gezielte Lichtführung schafft es, die Menschen zuverlässig zu leiten und bietet durchgängige Sicherheit.

Flure in Pflegeheimen
Flur in einer Pflegeeinrichtung

Tagsüber sollte die Beleuchtungsstärke gleichmäßige 200 Lux betragen, nachts reichen etwa 50 Lux aus. Zusätzlich muss für eine gute Blendungsfreiheit gesorgt werden.

Gut geeignet sind hier Wand- und Deckenleuchten mit einer direkten/indirekten Lichtverteilung.

Lassen sich Treppen nicht vermeiden, müssen die Stufen zumindest gut erkennbar sein. Die Beleuchtung darf in diesen Bereichen keine störenden Schatten werfen.  

Unsere Empfehlungen für Verkehrszonen und Flure:

  • Verwenden Sie hohe und gleichmäßige Beleuchtungsstärken. 
  • Achten Sie auf eine ausreichende Helligkeit, insbesondere Treppen, Kanten und Unebenheiten müssen gut zu erkennen sein.
  • Auch dunkle Ecken und Nischen müssen gut ausgeleuchtet sein. In Türbereichen können zusätzliche Leuchten auf Augenhöhe eine Orientierungshilfe bieten.
  • Blendungen und Spiegelungen müssen vermieden werden. Dazu bietet sich der kombinierte Einsatz von Wand- und Deckenleuchten an.

Licht für Büro und Verwaltung

Die Beleuchtung für das Pflegepersonal und die Mitarbeiter sollte gesondert betrachtet werden.

Administrative Arbeiten finden vorwiegend in Büros statt und unterstehen damit der ArbStättV, die in der ASR A3.4 unter dem Punkt „Beleuchtung“ konkretisiert ist.

Auch in der DIN EN 12464-1 finden sich Regelungen zu Büroarbeitsplätzen, die Arbeiten wie Schreiben, Lesen und Datenverarbeitung umfassen.

Sie geben für Bildschirmarbeitsplätze eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux pro Arbeitsplatz vor.

Empfohlen werden neutrale und tageslichtähnliche Lichtfarben von 4.000K – 5.000K, die aktivierend und motivierend auf die Mitarbeiter wirken. Zur Blendungsbegrenzung sollten für Arbeitsplätze Leuchten mit einem UGR-Wert von 19 gewählt werden.

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Fazit

Mit der richtigen Beleuchtung können Sie viel für das Wohlbefinden und die Sicherheit der Bewohner tun. Gleichzeitig lassen sich die Motivation und Ergonomie der Mitarbeiter durch eine angepasste Beleuchtung verbessern. 

Entscheidende Kriterien sind eine ausreichend hohe Beleuchtungsstärken, eine gleichmäßige Lichtverteilung und die Vermeidung von Blendungen.

Eine dem Tageslichtverlauf angepasste Beleuchtung hilft älteren Personen dabei, sich am Tag-Nacht-Rhythmus zu orientieren. Dadurch werden die Bewohner tagsüber aktiver und kommen nachts besser zur Ruhe. 

Durch eine Ausstattung mit LED Leuchten lassen sich zudem hohe Energieeinsparungen realisieren. In Kombination mit intelligenten Lichtsteuerungen die das natürliche Tageslicht berücksichtigen, sind durchschnittlich bis zu 80 Prozent Ersparnis möglich.  

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