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LED Beleuchtung für Schulen und Bildungseinrichtungen

kurz & bündig
  • Licht ist der Schlüssel zur visuellen Wahrnehmung
  • Das richtige Licht schafft die besten Voraussetzungen für optimales Lernen
  • Schlechtes Licht führt zu Ermüdung und Konzentrationsproblemen
  • LED Leuchten schaffen eine maximale Energieeffizienz und sofortige Stromkostenersparnis

Die Verwendung der LED-Technologie bietet zahlreiche Vorteile für Bildungseinrichtungen und Schulen. Mit LEDs sparen Sie nicht nur einen Großteil der Energiekosten ein, sondern verbessern auch die Aufnahmefähigkeit von Schülern.     

Warum LED Leuchten?

Die LED ist die energieeffizienteste Technologie, die uns zur Verfügung steht. Sie liefert eine optimale Ausleuchtung bei niedrigem Stromverbrauch. Doch sie kann weit mehr als das. 

Alle Vorteile für Bildungseinrichtungen im Überblick

  • Reduzierter Energieverbrauch, Stromkosten reduzieren sich um bis zu 70 Prozent 
  • sofort besseres Licht – ohne Einschaltverzögerungen, Brummen oder Flackern 
  • niedrige Wartungsintervalle, kein regelmäßiger Austausch erforderlich 
  • Lebensdauern von > 50.000 Stunden und mehr 
  • niedrige Amortisationsdauern (durchschnittlich nach 1 – 3 Jahren)  
  • Gezielte Blendungsbegrenzung durch UGR <19  
  • reduzierte CO2-Emissionen von mehreren Tonnen pro Jahr 
  • Lange Garantiezeiten von bis zu 5 Jahren

Licht in Kindergärten & Vorschulen

Licht für Kindergärten und Vorschulen

Das richtige Licht hilft den Kleinsten ihr Umfeld spielerisch zu erkunden, zu entdecken und zu erforschen. Die positive Entwicklung der Kinder soll durch eine Wohlfühl-Atmosphäre unterstützt werden.

Das Beleuchtungsniveau sollte eine ausgewogene Leuchtdichteverteilung enthalten und blendfrei sein. Auch sollte auf eine hohe Farbwiedergabe geachtet werden. Die Beleuchtungsstärken sind nach DIN 12464-1 festgelegt und belaufen sich auf 300 Lux für Spielzimmer, Krippenräume und Bastelräume.

Licht in Unterrichtsräumen

Unterrichtsräume müssen heutzutage vor allem eines sein: flexibel. Sie müssen sich sowohl für Frontalunterricht als auch für Gruppenarbeiten nutzen lassen, sich Lern- und Unterrichtsituationen anpassen und eine freie Raumnutzung gewährleisten. Daher empfehlen wir eine raumbezogene Beleuchtungslösung, die alle Wände samt Tafel- und Rückwand ausleuchtet.

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Wichtig ist insbesondere die gleichmäßige Ausleuchtung des Raumes, um bei einem Wechsel der Blickrichtung keinen unterschiedlichen Leuchtdichten ausgesetzt zu sein. Das würde das Auge nur unnötig ermüden und zu einem Konzentrationsmangel führen.

Gemäß DIN 12464-1 wird in Unterrichtsräumen für Grund- und weiterführende Schulen eine Beleuchtungsstärke von 300 Lux gefordert. 

Licht.de empfiehlt jedoch ausdrücklich, diesen Normwert als Mindestanforderung zu verstehen und tendenziell eher 500 Lux zu verwenden.
Dem Tafelbereich kommt eine besondere Bedeutung zu: Er sollte getrennt schalt- sowie dimmbar sein. Nach DIN ist für den Tafelbereich eine vertikale Beleuchtungsstärke von 500 Lux gefordert.

Sonderfall: Beleuchtung für Whiteboards

Whiteboards werden den Wandtafeln zugeordnet und sie erfordern auch eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux. Die Besonderheit liegt allerdings darin, dass Whiteboards eben weiß sind – und nicht mehr klassisch grün.

Durch die große helle Fläche kommen Whiteboards mit weniger Licht aus, sind aber auch anfälliger für Reflexionen. Daher muss gesondert darauf geachtet werden, dass die Leuchten gut abgeschirmt und blendungsarm sind.

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Licht in Werkstätten und Laboren

Besonders naturwissenschaftliche Fächer kommen nicht ohne realistische Anwendungsversuche aus: Größere und kleinere Experimente beleben den Unterricht und wecken die Neugier der Schüler.

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Um Versuche im Unterricht so sicher wie möglich zu gestalten, fordert die DIN 12464-1 eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux für Lehrwerkstätten, Handarbeitsräume, Übungsräume und Laboratorien. Reflexionen auf Versuchsgläsern oder metallischen Oberflächen müssen vermieden werden.

Insbesondere bei Chemie- oder Physiklaboren ist es empfehlenswert, die Versuchskammern oder das Experimentierpult mit explosionsgeschützten Leuchten in IP66 auszustatten.

Auch auf eine hohe Farbwiedergabe ist zu achten, um kleinste Verfärbungen an Chemikalien oder Farbkennzeichnungen auf Kabeln erkennen zu können. 

Licht in Hörsälen

Weiterführende Bildung findet zumeist in Hörsälen statt, die eine Vielzahl an Besonderheiten aufweisen:

Häufig sind sie fensterlos und kein Tageslicht dringt ein. Die Bestuhlung ist in der Regel fest verbaut und auf die Bühne ausgerichtet. Während die Bühne gut erkennbar sein sollte, muss es im Saal dennoch hell genug sein, um bequem mitschreiben zu können. Zusätzlich muss bei der Tafel darauf geachtet werden, dass die gesamte Fläche blend- und reflexionsfrei beleuchtet ist.  

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Die DIN 12464-1 fordert für Hörsäle eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux.

An Demonstrationsbereiche wie die Bühnenfläche und das Rednerpult empfehlen wir die 1,5-fache Beleuchtungsstärke des Raumes (also 750 Lux).    

Für die Sicherheit an Ein- und Ausgängen müssen außerdem Notbeleuchtungen und gekennzeichnete Fluchtwege integriert werden.

In Hörsälen empfehlen wir ausdrücklich die Einbindung eines Lichtmanagements. Dadurch können verschiedene Lichtszenarien für unterschiedliche Anwendungen und Bereiche festgelegt werden. Dozenten oder Vortragende können dann per Knopfdruck wählen, welche Szene für ihre Präsentation besonders geeignet erscheint.

Durch ein Lichtmanagement ließe sich z.B. auch der gesamte Saal stufenlos dimmen. Bei Beamerpräsentationen bleibt so genügend Licht für Mitschriften übrig, während es bei Filmvorführungen auf ein Minimum abgesenkt werden kann.

Licht in der Erwachsenenbildung

In der Erwachsenenbildung sind – abweichend zu Unterrichtsräumen – Beleuchtungsstärken von 500 Lux gefordert. Das begründet sich damit, dass die Erwachsenenbildung in der Regel zu späteren Tageszeiten stattfindet, in denen das natürliche Tageslicht nicht ausreicht. Die Erkenntnisse über die biologische Wirkung des Lichts lassen sich bei Erwachsenen besonders wirksam mit einbeziehen:

So hilft z.B. ein kühles, helles Licht mit einer Farbtemperatur von 4.000 – 5.000 Kelvin, um Teilnehmer in Abendschulen zu aktivieren und ihre Leistung zu steigern.

Licht in Bibliotheken

Bibliotheken sollen zum Verweilen einladen. Oftmals verbringen Studenten hier viel Zeit für Online- und Offlinerecherchen.

Nach DIN 12464-1 sind für Bibliotheken unterschiedliche Beleuchtungsstärken gefordert.

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Beginnend mit den Bücherregalen bilden diese das Herzstück einer jeden Bibliothek. Die Beleuchtung muss hierbei die Aufgabe erfüllen, den Nutzer durch die Gänge zu leiten und ihm Orientierung zu verschaffen.

Hierfür empfehlen wir asymmetrische Leuchten, die ihr Licht gleichmäßig an den Regalfronten verteilen. Die geforderte Beleuchtungsstärke liegt bei 200 Lux. Da alte Bücher zudem lichtempfindlich sein können (insb. bei UV-Strahlung), eigenen sich hier LED-Leuchten besonders gut.

Die Lesebereiche in Bibliotheken werden zu den Computerarbeitsplätzen eingeordnet. Daher gilt für die Mindestanforderung einer Beleuchtungsstärke von 500 Lux.  

Licht in Mensen, Küchen und Cafeterien

Mensen und Cafeterien erfüllen eine wichtige Funktion in Bildungseinrichtungen: Sie sorgen für das leibliche Wohl und dienen zur Erholung, als privater Treffpunkt oder als Schauplatz für Veranstaltungen. Daher sind die häufig als Mehrzweckräume konzipiert und müssen vielfältig nutzbar sein.

Zur Grundbeleuchtung empfehlen wir Ihnen daher eine Ausstattung mit An- bzw. Einbauleuchten wie LED Panels oder LED Aufbauleuchten. Gemäß der Norm DIN 12464-1 wird eine Beleuchtungsstärke von 200 Lux für Speiseräume gefordert.

In den Küchen ist hingegen auf die Funktionalität der Leuchten zu achten. Insbesondere LED Feuchtraumleuchten kommen hier zum Einsatz, da sie einen Schutz vor Wasserdämpfen, Temperaturen und chemischen Einflüssen haben. Erst bei gutem Licht lassen sich die Qualität und der Zustand der zu verarbeitenden Lebensmittel beurteilen. Als Mindestanforderung sieht die DIN 12464-1 in Küchen 500 Lux vor.

Licht in Treppenhäusern, Fluren und Foyers

Auf Verkehrswegen wie Treppen und Fluren ist die Beleuchtung als Orientierungspunkt von enormer Bedeutung. In Bildungseinrichtungen verbinden sie die Unterrichtsräume miteinander und werden als Zonen für den Aufenthalts oder die Kommunikation genutzt.

Wenn Gänge und Flure nicht ausreichend beleuchtet werden, entsteht schnell ein negativer „Tunneleffekt“, der für Unbehagen sorgen kann.

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Daher werden für Verkehrsflächen immer helle Farben empfohlen, die Wand- und Deckenflächen optisch größer erscheinen lassen.

In Verbindung mit breitstrahlenden Leuchten, lassen sich Wandflächen gleichmäßig ausleuchten und sorgen damit für ein freundliches Erscheinungsbild.

Die DIN 12464-1 fordert für allgemeine Verkehrsflächen und Flure eine Beleuchtungsstärke von 100 Lux.

Doch auch Treppen und Treppenhäuser müssen gut erkennbar, sicher und optimal beleuchtet sein. Stufen müssen blendungsfrei erkennbar sein, Schatten sind zu vermeiden. Daher ist für die Treppenbereiche (einschließlich Rolltreppen und Fahrbänder) eine Beleuchtungsstärke von 150 Lux gefordert.     

Licht in Sporthallen

Sporthallen sind so vielfältig wie die einzelnen Sportarten selbst. Es werden Hindernisse aufgebaut, schnelle Bewegungen ausgeführt und überall fliegen Bälle durch die Luft. Daher brauchen Sporthallen variable Beleuchtungsstärken, um für jede Sportart genau das richtige Licht zu liefern.   

Um allen Bedürfnissen gerecht zu werden empfehlen wir Ihnen die Beachtung von zwei wesentlichen Dingen:

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(1) Die Lichtqualität: Ein Zusammenspiel aus der Beleuchtungsstärke, Blendungsfreiheit, Farbwiedergabe und Homogenität des Lichts

(2) Steuerungsoptionen: Das Licht muss sich steuern und je nach Situation einstellen lassen. Aus voreingestellten Lichtszenarien lässt sich auf Knopfdruck einstellen, ob das Licht für den regulärem Sportunterricht oder eine Wettkampfsituation sein soll. Bei Mehrzweckhallen lassen sich dadurch auch einzelne Hallenteile separat zuschalten oder dimmen.     

Laut der DIN EN 12193 ist eine horizontale Beleuchtungsstärke von mind. 200 Lux für die meisten Ballsportarten ausreichend. Höhere Beleuchtungsstärken sind erst bei schnellen Ballsportarten mit kleinen Bällen nötig. Für Badminton oder Tischtennis wird dann eine vertikale Beleuchtungsstärke von mind. 300 Lux gefordert.

Bei Wettkämpfen oder Wettkampftraining erhöhen sich die Beleuchtungsstärken auf 500 – 750 Lux.  

Zusätzlich muss bei allen verwendeten Leuchten die Ballwurfsicherheit gewährleistet sein.  

Licht auf Parkplätzen und Pausenhöfen

Im Außenbereich von Schulen und Bildungseinrichtungen hat Sicherheit die oberste Priorität. Ein- und Ausfahrten, Stufen oder potenzielle Hindernisse müssen durch die Beleuchtung hervorgehoben werden. Dafür empfehlen wir ein gleichmäßiges, blendfreies Licht, dass genügend Helligkeit auf die Flächen bringt.

Für Außenbereiche mit Verkehrsfluss sind daher 5 – 20 Lux gefordert.

Wir empfehlen dafür eine Kombination aus LED Straßenleuchten und LED Pollerleuchten.

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