LED Beleuchtung im Bestandsgebäude

kurz & bündig
  • Bei einer LED Beleuchtung im Bestandsgebäude lauern so einige Tücken, daher empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Beleuchtungsfachmann.
  • Viele gesetzliche Vorgaben und Normen regeln die Beleuchtung in Unternehmen.
  • Besonders die elektrische Anlage sollte in Bestandsgebäuden näher betrachtet werden.

Wieso ist es besonders schwierig, eine LED Beleuchtung im Bestandsgebäude zu realisieren?

Ein Gebäude mit LED Leuchten auszustatten, klingt erstmal einfach. Schließlich ist es im Privathaushalt auch kein Problem: Alte Lampe raus, neue LED rein – fertig.

Doch in Bestandsgebäuden lauern viele Tücken und Gefahren, mit denen so manches Unternehmen nicht rechnet. Denn auch die rechtliche Seite will abgeklärt sein: Der Arbeitsschutz und viele weitere gesetzliche Vorgaben müssen beachtet und eingehalten werden. Immerhin handelt es sich hier um die Arbeitsplätze der Mitarbeiter. Und die brauchen für ein konzentriertes Arbeiten eine optimale Beleuchtung – ein Zusammenspiel aus der richtigen Beleuchtungsstärke, Blendungsfreiheit und Lichtfarbe.

Warum ist eine LED Beleuchtung für Bestandsgebäude sinnvoll?

Viele Gebäude bestehen bereits seit mehreren Jahrzehnten. Je älter das Gebäude ist, umso mehr Kosten verursacht es in der Regel und zahlreiche Sanierungen stehen im Laufe der Jahre ins Haus. Das beginnt bei der Dämmung, geht über die Wärmeversorgung bis hin zur Beleuchtung. Eine verbesserte Energieeffizienz im Gebäudesektor ist außerdem ein wichtiger Schritt hin zur erfolgreichen Energiewende.

Während Neubauten heute schon die hohen Energiestandards erfüllen, kommen energetische Sanierungen in Bestandsgebäuden seit Jahren nicht voran. Und dass, obwohl ein Bestandsgebäude laut der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen bis zu 5-mal höheren Energiebedarf als ein Neubau hat.

Bestandsgebäude in Deutschland

Wer noch konventionelle Lichtquellen nutzt, ist mit einer Umstellung auf LED Beleuchtung in jedem Falle bestens beraten. Durchschnittlich sind durch einen Wechsel Einsparungen von 70 – 80 Prozent möglich. Mit der Nutzung von Sensoren, die das Licht je nach Anwesenheit oder Tageslichteinfall regeln, sind sogar Einsparungen von bis zu 90 Prozent möglich.

Doch was hindert Unternehmen daran, ihre Bestandsgebäude mit LED auszustatten?

Genau diese Frage hat das Fraunhofer Institut bereits 2019 in einer Studie über das Potenzial energieeffizienter Beleuchtungssysteme in Unternehmen untersucht.

Die meisten Unternehmen (54%) gaben an, dass zumindest in Zukunft eine schrittweise Umstellung auf LED Beleuchtung geplant sei. Weitere Gründe waren unter anderem, dass die alte Beleuchtung noch einwandfrei funktionieren würde, es keine Zeit dafür gebe oder der Einbauaufwand dafür zu hoch wäre.

Das Argument, dass der Aufwand zu hoch sei, können wir an dieser Stelle schon entkräften – denn das ist er nicht. Unternehmen müssen lediglich einige Faktoren bedenken, bevor sie die Beleuchtung in einem Bestandsgebäude auf LED Beleuchtung umstellen.

Welche Faktoren sollten Unternehmen bei der Beleuchtung in Bestandsgebäuden beachten?

Die Grundlage für eine neue LED Beleuchtung im Bestandsgebäude ist das Alter der bestehenden elektrischen Anlage. Ihr Zustand ist entscheidend für den Gesamtaufwand einer neuen Beleuchtungsanlage. Es muss geprüft werden, ob die Anlage weiter genutzt werden kann oder ob sie teilweise bzw. komplett erneuert werden muss. Dabei sollten vorab insbesondere die bestehenden Unterverteilungen und Zuleitung überprüft werden.

Gerade bei Altbauten in den neuen Bundesländern sind noch häufig Aluminiumkabel zu finden. Das ist grundsätzlich nicht verboten. Jedoch hat Aluminium einen geringeren Leitwert als Kupferkabel und eine Kombination ist daher problematisch. 

Ist hier eine neue LED Beleuchtung mit neuer Lichtsteuerung gewünscht, sollte ggf. sogar eine vollständige Erneuerung der elektrischen Anlage in Betracht kommen.

Doch die elektrische Anlage ist nur der Beginn – es kommen zahlreiche weitere Faktoren hinzu:

  • Welche Arbeitsplätze gibt es und wo sind sie platziert?
  • Welche Beleuchtungsstärken sind gemäß DIN EN 12464 bzw. ASR A3.4 vorgeschrieben?
  • Wie ist die Deckenbeschaffenheit vor Ort?
  • Ist eine Einbau-, Anbau- oder Pendelmontage gewünscht?
  • Sind die Deckenausschnitte der Altbeleuchtung weiter nutzbar?
  • Sind die vorhandenen Leuchtenpositionen noch sinnvoll oder sollten sie überdacht werden?
  • Welche Schaltkreise gibt es und sind Änderungen gewünscht?
  • Müssen die neuen Leuchten bestimmte Bedingungen erfüllen? (zB. Ballwurfsicherheit, spezielle Schutzarten oder Schutzklassen, Farbwiedergabewerte etc.)
  • Kann es zu Spannungsspitzen kommen?
  • Ist eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben? Liegt eine Gefährdungsbeurteilung vor?
Beleuchtungsmontage
LED Beleuchtung im Bestandsgebäude

Normen für die Beleuchtung in Unternehmen

Bei einer Umstellung auf LED Beleuchtung im Bestandsgebäude müssen immer die aktuellen Normen und Vorschriften zur Beleuchtung an Arbeitsplätzen herangezogen werden. Denn sobald das Gebäude wesentlich erweitert oder umgebaut wird, erlischt der Bestandsschutz.

Zum Schutz und zur Sicherheit der Mitarbeiter müssen Arbeitsstätten mit einer angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein. Die Beleuchtung muss dabei so angebracht sein, dass sich durch sie keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben.

Für die Beleuchtung im Unternehmen kommt die Arbeitsstättenverordnung (ASR A3.4) zur Anwendung. Sie schreibt beispielsweise vor, dass Arbeitsräume mit ausreichend Tageslicht und einer Sichtverbindung nach außen ausgestattet sein sollen.

Die ASR 3.4 wird regelmäßig aktualisiert und um neue Faktoren ergänzt. Die aktuelle Fassung finden Sie hier: ASR A3.4 Beleuchtung

Auch wichtig:

Neben der ASR gelten in Sachen Licht und Arbeitsschutz noch weitere Vorgaben. Etwa die „DIN EN 12646 Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen.“

Fördermöglichkeiten für LED Beleuchtung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert intensiv Sanierungsprojekte, die durch eine erhöhte Energieeffizienz zum Klimaschutz beitragen. Dafür wurde die BEG-Förderung ins Leben gerufen.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören der Austausch bestehender Leuchtensysteme, Steuerung- und Regelungstechnik sowie Komponenten für ein smartes Energiemanagement.

Der Fördersatz für Einzelmaßnahmen bei Investitionen in Leuchten, Steuerung, Installation und Inbetriebnahme zur Optimierung der Energieeffizienz in Neubauten und Bestandsgebäuden liegt bei 20 %.

Von einer Sanierung der Beleuchtung profitieren Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gleich doppelt:

Die Betriebs- und Energiekosten lassen durch energieeffiziente LED-Technik stark senken und durch die BEG Förderung fallen auch die Investitionskosten niedriger aus.

Abgesehen davon kommt die erweiterte Ausphasung von T5 und T8 Leuchtstofflampen ab dem 01.09.2023. Diese Leuchtmittel dürfen dann nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

In Anbetracht der steigenden Energiepreise lohnt es sich ohnehin schon heute, auf smarte LED Beleuchtung im Bestandsgebäude umzusteigen.

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Wir beraten Sie gern und finden gemeinsam die beste Lösung.