Leuchtstofflampen Verbot 2023 herumliegende Lampen und LED

Leuchtstofflampen Verbot - Änderungen im Jahr 2023

Leuchtstofflampe glüht schwach - Verbot von Leuchtstofflampen

Was bedeutet das Leuchtstofflampen Verbot? – Bis heute werden Leuchtstoffröhren und Halogenglühlampen als “Energiesparlampen” bezeichnet, was von der Realität nicht weiter entfernt sein könnte. Alle Unternehmen, die diese Beleuchtung noch fest im Lichtkonzept ihrer Räumlichkeiten verbaut haben, sollten jetzt den Kalender zücken: Und den Umstieg durch das Leuchtstofflampen Verbot ab 2023 doppelt unterstreichen. Wir haben alle Anforderungen zur Umrüstung auf einen Blick zusammengefasst. Lesen Sie hier!

kurz & bündig
  • Schrittweise "Ausphasung" von nicht nachhaltigen und gesundheitsgefährdenden Leuchtstofflampen bis September 2023

  • Achtung: Keine weiter geltenden Ausnahmen auf dem Markt

  • Hohe Energieeffizienz der EU-Alternativen ohne Quecksilber

  • In 3 Stufen zum Leuchtstofflampen Verbot: So halten Sie alle Daten und Fristen rechtlich ein

Diese Fristen müssen Unternehmen einhalten:

Um rechtzeitig alle Lampen und Leuchtstoffröhren auf die ab 2023 schrittweise eintretenden Verbote umzurüsten, gelten folgende Daten zur Fälligkeit:

25. Februar 2023: Verbot der Inverkehrbringung aller Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) UND Verbot der Inverkehrbringung aller Leuchtstofflampen in Ringform (T5, T9)

25. August 2023: Verbot der Inverkehrbringung aller T5- und T8-Leuchtstofflampen

01. September 2023: Verbot der Inverkehrbringung aller Halogen-Pins (G4, GY6.35, G9)

alte verbotene Leuchtstoffröhren und Leuchtstofflampen
alte verbotene Leuchtstoffröhren und Leuchtstofflampen

Um rechtzeitig alle Lampen und Leuchtstoffröhren auf die ab 2023 schrittweise eintretenden Verbote umzurüsten, gelten folgende Daten zur Fälligkeit:

25. Februar 2023: Verbot der Inverkehrbringung aller Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) UND Verbot der Inverkehrbringung aller Leuchtstofflampen in Ringform (T5, T9)

25. August 2023: Verbot der Inverkehrbringung aller T5- und T8-Leuchtstofflampen

01. September 2023: Verbot der Inverkehrbringung aller Halogen-Pins (G4, GY6.35, G9)

RoHS Richtlinie: Diese Gefahrenstoffe werden verbannt

Die RoHS Richtlinie steht für „Restriction of the use of Hazards Substances“, ist also eine Beschränkung für die Verwendung von Gefahrstoffen. Speziell sieht diese Verordung vor, ab September 2023 Quecksilber als gesundheitsgefährdende Substanz in allen Lampen und jedem Leuchtmittel zu ersetzen. Die schrittweise “Ausphasung” nicht nachhaltiger Leuchten sieht mit den Fälligkeiten in Februar, August und September 2023 noch drei folgende Stufen vor: Verwendung fand der Stoff lange Zeit nicht nur in Leuchtstoffröhren, sondern vor allem in Elektro- und Elektronikgeräten. Bei diesen ist die Verwendung in der EU seit 2019 verboten, der Einsatz von Hochdruck-Quecksilberdampflampen ist konkret seit dem 01.01.2019 nicht erlaubt.

Bisherige Ausnahmen waren möglich

T5 Leuchtstoffröhren sowie T8 Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen und Lampen, die zwar Quecksilber beinhalten, jedoch einem besonderen Zweck dienen, standen bisher außerhalb der Verordnung. Ab dem 25. August 2023 werden jedoch auch diese aus dem Verkehr gezogen: Dann gilt ein T5 sowie T8 Leuchtstofflampenverbot, was das endgültige Aus für die Leuchtstoffröhren bedeutet.

Wer profitiert vom Leuchtstofflampen Verbot?

Neben dem Planeten sollen mit dem Leuchtstofflampen Verbot vor allem Verbraucher geschützt werden. Das Verbot von ineffizienten Leuchtmitteln führt zu einer verstärkten Produktion energieeffizienter LED Leuchten, die die Anforderungen an Lichtquellen nach der RoHS Richtlinie erfüllen. Die (wirklich) energiesparende LED Beleuchtung führt zu einer erheblichen Reduktion der Energiekosten im Haushalt, ob privat oder im Unternehmen.

Bisherige Ausnahmen waren möglich

T5 Leuchtstoffröhren sowie T8 Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen und Lampen, die zwar Quecksilber beinhalten, jedoch einem besonderen Zweck dienen, standen bisher außerhalb der Verordnung. Ab dem 25. August 2023 werden jedoch auch diese aus dem Verkehr gezogen: Dann gilt ein T5 sowie T8 Leuchtstofflampenverbot, was das endgültige Aus für die Leuchtstoffröhren bedeutet.

Wer profitiert vom Leuchtstofflampen Verbot?

Neben dem Planeten sollen mit dem Leuchtstofflampen Verbot vor allem Verbraucher geschützt werden. Das Verbot von ineffizienten Leuchtmitteln führt zu einer verstärkten Produktion energieeffizienter LED Leuchten, die die Anforderungen an Lichtquellen nach der RoHS Richtlinie erfüllen. Die (wirklich) energiesparende LED Beleuchtung führt zu einer erheblichen Reduktion der Energiekosten im Haushalt, ob privat oder im Unternehmen.

Leuchtstofflampen Verbot 2023 herumliegende Lampen und LED

Einziger Minuspunkt: Verbraucher, die aktuell auf die bald verbotenen Halogenlampen und Leuchtstoffröhren setzen, sind auf die Umrüstung der Leuchtmittel angewiesen. Die nun noch produzierten Lagerbestände an Leuchtmitteln werden zwar auch nach Beginn vom Verbot der Leuchtstoffröhren weiterverkauft, allerdings nicht nachproduziert. Wer hier schnell ist, sichert sich noch einen geringen Vorrat. Früher oder später ist jedoch jeder der jetzt noch mit T8 Leuchtstoffröhren ausgestatteten Räumlichkeiten von der aufkommenden Änderung betroffen.

Verbraucher haben nun die Wahl

Durch das Leuchtstofflampen Verbot werden zwei Optionen eröffnet, die kurzfristige und langfristige Lösungen schaffen. Eine schnelle Möglichkeit, den finanziellen Aufwand der Verordnung zumindest vorerst zu minimieren, besteht in der Hamster-Taktik. Produkte, die jetzt noch produziert werden, gehen auch ab August // ab September 2023 weiter in den Verkauf. Sich durch diese Bestände einen Vorrat an T5 und T8 Leuchtstofflampen sowie anderen Leuchtstoffröhren zuzulegen, ist demnach eine denkbare Option.

Eine bessere Investition in das Unternehmen liegt im langfristigen Denken an den geringeren Energieverbrauch, das eine Umrüstung auf moderne und auf Energieeffizienz optimierte LED Leuchten vorsieht. Entsprechend der Ökodesign Anforderungen an Lichtquellen, dominieren die als Energie-Verbrauch sinkende LED Lampen längst den Markt, wenn es um die Entscheidung der Lampen-Wahl bei Sanierungen und Neubauten geht. Das Ziel der EU wird dabei nachhaltig im Bau realisiert: Die klassischen “Neonröhren” (Leuchtstoffröhren) sollen vollständig vom Markt und aus der EU verschwinden. Das Leuchtstofflampen Verbot wurde zu diesem Zweck als Teil der Ökodesign-Richtlinie 2021 der EU Energiepolitik festgehalten. 

Von einer Umrüstung können alle Branchen profitieren – Erfahren Sie mehr zu:

Umrüstung – Jetzt Fassung bewahren!

EU-Verordnung und Verbote verursachen hohe Nachfrage

Um als Unternehmen weiter wettbewerbsfähig zu bleiben, ist Handeln und die langfristige Umstellung auf LED Leuchtmittel ohne Alternativen: Allein in Deutschland betrifft es fast 40% aller Unternehmen, die Licht-Kraft noch aus Halogenlampen & Leuchtstoffröhre beziehen. Jene Betriebe sind direkt vom Leuchtstofflampen Verbot betroffen und Teil der Flut an Unternehmen, bei denen die Auswirkungen vom Verbot von Leuchtstoffröhren 2023 Handlungsbedarf schafft. Um rechtzeitig auf die Verordnung der EU zu reagieren und die Ausstattung der Lampen in Betrieben umzustellen, liegt der einfachste Weg in der Umrüstung von der Leuchtstoffröhre zu LED Röhren.

Mann demontiert verbotene Leuchtstofflampe

Entsorgung der verbotenen Leuchtmittel: Staat vereinfacht die Umrüstung!

Mit Blick auf den geringeren Energieverbrauch und die schiere Notwendigkeit der Leuchtmittel-Umrüstung stellt sich die Frage, wie die Umstellung und Entsorgung der bisher verwendeten, bald verbotenen Beleuchtung ablaufen wird. Hier gilt es vor allem eines zu beachten:

Die alten Kompaktleuchtstofflampen und -röhren müssen in jedem Fall im Sondermüll entsorgt werden! Aufgrund der enthaltenen Gefahrenstoffe (der Grund, weshalb die Hochdruck Quecksilberdampflampen bereits seit 2019 verboten sind) dürfen die Lampen keinesfalls im Altglas-Container oder Restmüll entsorgt werden

Die Gefahr, dass Quecksilber austritt, ist für Natur und menschliche Gesundheit auch hier zu groß. Zur kostenfreien Entsorgung stehen die Betriebshöfe der städtischen Versorger zur Verfügung, die die verbotenen Leuchtmittel entgegennehmen.

Wieso warten? – Das sind die Vorteile:

Durch das Leuchtstofflampen Verbot der EU ist der Umstieg auf energieeffiziente LED Lampen oft sinnvoller, je früher er erfüllt. Ein schneller Austausch der alten Lichtquellen lohnt sich vor allem dann, wenn viel Licht-Kraft im Unternehmen gebraucht wird. Schnell rechnet sich die einmalig investierte Summe durch das tägliche Einsparpotenzial von bis zu 70%. Diese extreme Reduzierung vom Verbrauch ist keine Seltenheit, denn die Energieeffizienz durch LED Röhren im Vergleich zu Halogenlampe & co. sind riesig. “Investieren und Sparen” gehört zu den direkten Auswirkungen des Leuchtmittel Verbotes in der EU!

Wieso Unternehmen finanziell von den Verboten profitieren

Die Kommission für Klima-Schutz und Nachhaltigkeit verursacht mit dem Beschluss und 2023 eintretenden Leuchtstofflampen Verbot für die Unternehmen auf den ersten Blick Mehrkosten, die sich bereits nach kurzer Zeit für die Betriebe rentieren. Denn neben den Einmalkosten zur Umstellung der Beleuchtung sorgt der merklich sinkende Energie-Verbrauch zu finanzieller Sicherheit im Unternehmen. Sobald alle Leuchtmittel durch die energie-sparenden LED Röhren ausgetauscht sind, reduziert sich der Energieverbrauch durch die zahlreichen Vorteile der Energiesparer:

Energie einsparen durch LED Beleuchtung

Energie & Kosten sparen durch Umrüstung auf LED

Eine längere Lebensdauer im Vergleich zu Halogenlampen & co. wird von einer hohen Energieeffizienz begleitet, die im Vergleich zu einer Glühlampe bis zu 80% beträgt. Die Lichtfarbe der Lampe ist flexibel wählbar und auch die unterschiedlichen Lichtstärken sorgen für bessere Anpassungen entsprechend der individuellen Ansprüche. Warmweiß, kalkweiß und sogar Bunte Farben erweitern das Spektrum der möglichen Farbtemperaturen erheblich und steigern die persönliche Freiheit bei der Wahl der Beleuchtung.

Vorteile, von denen Sie und Ihr Unternehmen spätestens ab diesen Fristen profitieren werden:

25. Februar 2023: Verbot der Inverkehrbringung aller Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) UND Verbot der Inverkehrbringung aller Leuchtstofflampen in Ringform (T5, T9)

25. August 2023: Verbot der Inverkehrbringung aller T5- und T8-Leuchtstofflampen 

01. September 2023: Verbot der Inverkehrbringung aller Halogen-Pins (G4, GY6.35, G9)

Sie interessieren sich für die Umrüstung von Leuchtstofflampen zu LED?

Sichern Sie für Ihr Unternehmen schon heute die Vorteile, die spätestens nächstes Jahr auf Sie warten und lassen sich bei diesem Prozess von professionellen LED-Experten begleiten. Wir beraten Sie für die Helligkeit von morgen.